Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Physiotherapie oder sektoraler Heilpraktiker, beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist eine Zusatzqualifikation. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es uns möglich, Sie als Patienten, ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Der Heilpraktiker für Physiotherapie hat die Erlaubnis eigenverantwortlich, beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, zu diagnostizieren um eine entsprechende, physiotherapeutische, Behandlung durchzuführen. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich. Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorliegender Verordnung durch den behandelnden Arzt. Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Zusatzprogramme die Erstattung von Heilpraktikerleistungen, ohne eine extra Zusatzversicherung, an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich die Möglichkeit die Rechnungen des Heilpraktikers als Heilbehandlung geltend zu machen und eine Rückerstattung zu beantragen sofern in ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Auch hier raten wir zu einer vorherigen Abklärung mit Ihrer Krankenversicherung.